Sonntag, 24 November 2013 20:53

Schimmel die unsichtbare Gefahr?

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Schimmel in der Wohnung, für jeden ein Schreckensszenario. Doch muss man sofort ausziehen sobald ein Schimmelfleck entdeckt wird? Welche Ursachen sind dafür Verantwortlich und was kann man dagegen tun. Ist der Mieter selber schuld oder kann man dem Vermieter mit Mietminderung drohen?


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Jeder kennt Schimmel und wer gerne Käse isst, weiß das er nicht unbedingt gefährlich sein muss. Doch wo kommt der Schimmel her?

Schimmel bzw. Schimmelpilze gehören wie der Name schon sagt, zur Gruppe der Pilze. Mit der Frage wo der Schimmel her kommt, kann man ganz einfach antworten: Schimmel ist überall. Die Sporen (eine Art Keime) befinden sich in der Raumluft. Sobald diese Sporen einen geeigneten Ort gefunden haben, fangen sie dort an zu wachsen und produziert neue Sporen. 

Hat man einen Schimmelpilz entdeckt, sieht man nur einen Bruchteil des Pilzes. Der größere Teil versteckt sich im Untergrund und wird "Myzel" genannt. Sieht man z.B. einen Pilz im Wald, sieht man nur den Fruchtkörper, der versucht Sporen zu verbreiten. Die Myzel ist auch der Grund, warum man z.B. beim Brot nicht nur die sichtbaren Stellen abschneidet, sondern das ganze restliche, mit Myzel durchzogene Brot entsorgen soll.

Der geeignete Ort für Schimmelpilze

Damit Schimmelpilze wachsen können, benötigen Sie eine hohe Luftfeuchtigkeit >70%, Temperaturen zwischen -5°C - 60°C und geringste Mengen Nahrung z.B. in Form von Tapetenkleister. Nach einer heißen Dusche, kondensiert der warme Wasserdampf an der kühleren Wand, hier herrschen dann sogar 100% Luftfeuchte. Wird die Feuchtigkeit, durch Lüften, nicht schnell genug unter 70% rel. Luftfeuchte gebracht, besteht Schimmelgefahr.

Mietminderung wegen Schimmel

Da der Vermieter selten beim Mieter duscht, ist dieser auch nicht für die hohe Luftfeuchtigkeit in seiner vermieteten Wohnung und die dadurch entstandenen Schimmelflecken verantwortlich. Trotzdem kann es zur Mietminderung aufgrund von Schimmel kommen, wenn eine Wohnung bauseits zur Schimmelbildung neigt.

Was bedeutet das?

Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit kann auch entstehen wenn warme Luft stark abgekühlt wird, denn warme Luft kann mehr Wasser aufnehmen als kalte. Ein Beispiel: 20°C warme Luft mit 65% rel. Luftfeuchte wird auf 15°C abgekühlt, die Luftfeuchtigkeit steigt jetzt auf über 80%!!! an.

Gerade in den Ecken, kann es im Winter, in einem ungedämmten Haus, zu diesen Temperatur unterschieden kommen aber auch bei Fehlkonstruktionen, bei denen eine Wärmebrücke für eine zu starke Auskühlung sorgt. Bevor Sie jetzt aber die Miete mindern, lassen Sie dies vorher einen Sachverständigen überprüfen.

Ein Hygrometer schafft Abhilfe

Kontrollieren sie besonders im Winter öfter die Luftfeuchtigkeit und lassen diese, gerade in alten ungedämmten Häusern nicht über 50% rel. Luftfeuchte ansteigen. Ist die Luftfeuchtigkeit darüber, öffnen Sie ein Fenster um die Feuchtigkeit nach draußen zu befördern.

Vermeiden Sie unbedingt die Kippstellung der Fenster, es wird zu viel Wärme nach außen befördert und das Wasser aus der Luft kondensiert in Fensternähe. Kondensiertes Wasser bedeutet zu hohe Feuchtigkeit und somit wieder Schimmelbildung. 2-4 mal am Tag Stoßlüften beugt einer Schimmelbildung vor und spart zugleich Energie.

Ist Schimmel gefährlich?

Ob der Schimmel, der Ihnen eventuell vorliegt gefährlich ist, kann man nur durch Analyse herausfinden. Die Mehrzahl der Schimmelarten ist aber absolut ungefährlich. Sollte Sie einen Schimmelfleck entdeckt haben, bewahren sie Ruhe, finden Sie Ursache heraus, beseitigen Sie diese und entfernen Sie den Schimmel anschließend z.B. durch ablösen der Tapete. Wichtig: Befeuchten Sie die Schimmelflecken, damit die Sporen nicht unnötig eingeatmet werden. 

Größere Schimmelmengen z.B. hinter einem Schrank, erhöhen die Konzentration der Sporen in der Raumluft, diese sollten gemieden werden, da hier Ihre Gesundheit in Gefahr sein kann und unbedingt ein Experte zur Rate gezogen werden sollte.

Sie haben Erfahrungen mit Schimmel gemacht und haben weitere Tips?

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Gelesen 11142 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 22 Oktober 2014 16:50


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